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Job-AQTIV-Gesetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente trat am 1.1.2002 in Kraft. Es führt im Interesse einer Effektivierung der Vermittlungsprozesse individuell gestaltete Eingliederungspläne ein. Die Arbeitslosen sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen sich aktiv an den Reintegrationsbemühungen beteiligen. Betriebe, deren Beschäftigte eine berufliche Weiterbildung absolvieren, können Arbeitslose als Stellvertreter einstellen und von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Arbeitnehmerüberlassung wird erleichtert, indem die Überlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers an einen Entleiher von zwölf auf 24 Monate verlängert wird. Eine Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist ohne Wartezeit möglich, wenn diese notwendig und andere Formen der Förderung nicht erfolgversprechend sind.– Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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