Zitierfähige Version
Kannkaufmann
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Jemand, der erst durch Eintragung ins Handelsregister (Handelsregistereintragung) die Kaufmannseigenschaft erlangt. Zu den Kannkaufleuten gehören Kleingewerbetreibende, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind (§ 2 HGB), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 3 HGB).
Löschung: Ist Eintragung ins Handelsregister erfolgt, so ist Löschung nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich, erforderlich also z.B. Geschäftsaufgabe oder Herabsinken zum Kleinbetrieb.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon