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Lebensstandardsicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zentrales Ziel der Alterssicherung in Deutschland. Lebensstandardsicherung soll die relative Einkommensposition, die eine abgesicherte Person während der Zeit vor dem Ruhestand im Vergleich zu ihrer Generation hat, auch im Ruhestand erhalten. Wurde die Lebensstandardsicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Vergangenheit vorrangig von Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erwartet, soll sie nach einer Reihe von Rentenreformen (2001, 2004 und 2007) auf der Basis aller Leistungen zur Alterssicherung nach dem "Drei-Säulen-Konzept" erreicht werden. Auch in den anderen Bereichen der sozialen Sicherung werden Lohnersatzleistungen an diesem Ziel ausgerichtet.

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