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Personalführung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: zielgerichtetes soziales Einflusshandeln im Rahmen von Wirtschafts- oder Verwaltungsorganisationen. Beteiligte sind neben einem Vorgesetzten mindestens ein diesem weisungsmäßig unterstellter Mitarbeiter.

    2. Grundlegende Führungsaktivitäten sind Anweisung, Koordination und Überwachung bzw. Informieren, Instruieren und Motivieren.

    3. Machtgrundlagen für die Ausübung von Einfluss können sein: Belohnungs- und Bestrafungsmacht, legitimierte Macht, Referenzmacht, Expertenmacht.

    4. Unterschiedliche Formen der Machtausübung finden im Führungsstil ihren Ausdruck.

    5. Als idealtypische Dimensionen des Führungshandelns (Führungsverhalten) gelten Mitarbeiterorientierung (Consideration) und Aufgabenorientierung (Initiating Structure).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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