Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Obligo vom 14.06.2008 - 10:27
- Revision von Obligo vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Obligo vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Obligo vom 21.12.2017 - 16:46
- Revision von Obligo vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Obligo vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von Obligo vom 18.08.2009 - 10:55
- Revision von Obligo vom 22.07.2009 - 12:06
- Revision von Obligo vom 14.06.2008 - 10:27
Obligo
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Verpflichtung, Verbindlichkeit (z.B. Wechselobligo).
2. Gewähr, z.B. in der Freizeichnungsklausel „ohne Obligo”.
3. Das für jeden Diskontkunden zur Überwachung seiner Wechselverpflichtungen seitens des Kreditinstituts geführte Wechselkonto im Obligobuch.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon