Obligobuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein in der Wechselabteilung geführtes Buch, in dem für jeden Diskontkunden die jeweiligen Wechsel erfasst werden. Das Obligobuch umfasst ein Einreicher- und Bezogenenobligo, um so die Wechselverpflichtungen der Kunden zu überwachen (heute kein Buch mehr, sondern EDV-mäßig erfasst).
Vgl. Diskontgeschäft; Obligo.
Vgl. Diskontgeschäft; Obligo.
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