Zitierfähige Version
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 19.02.2018 - 15:48
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 19.02.2018 - 13:09
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 25.02.2013 - 16:54
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 07.01.2013 - 17:31
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 03.11.2010 - 08:46
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 23.03.2010 - 16:43
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 17.09.2009 - 13:49
- Revision von öffentliche Kreditinstitute vom 14.06.2008 - 10:27
öffentliche Kreditinstitute
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
öffentliche Banken. 1. Begriff: Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 KWG); vgl. Banken. Die öffentlichen Kreditinstitute nehmen im öffentlichen Interesse vielfältige Aufgaben wahr.
2. Arten:
(1) Öffentliche Sparkassen,
(2) Landesbanken/Girozentralen,
(3) öffentliche Grundkreditanstalten Deutsche Pfandbriefanstalt, Wohnungsbaukreditanstalten),
(4) öffentliche Bausparkassen,
(5) öffentliche Banken mit Sonderaufgaben (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)), Landwirtschaftliche Rentenbank, etc.). Keine öffentlichen Kreditinstitute sind hierbei die Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon