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öffentliche Kreditinstitute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliche Banken. 1. Begriff: Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 I KWG); vgl. Banken. Die öffentlichen Kreditinstitute nehmen im öffentlichen Interesse vielfältige Aufgaben wahr.

    2. Arten:
    (1) Öffentliche Sparkassen,
    (2) Landesbanken/Girozentralen,
    (3) öffentliche Grundkreditanstalten,
    (4) öffentliche Bausparkassen,
    (5) öffentliche Banken mit Sonderaufgaben (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank, etc.).

    Keine öffentlichen Kreditinstitute sind hierbei die Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit (BA).

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