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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Wettbewerbsrecht

    Bürgerliches Recht

    Art der Auslobung (§ 661 BGB) z.B. Architektenwettbewerb. Sind die Bedingungen von jedermann leicht zu erfüllen, handelt es sich um ein Spiel oder eine Ausspielung.

    Wettbewerbsrecht

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