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Selbstbeteiligung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Selbstbehalt, Franchise. 1. Selbstbeteiligung bei Versicherungen: Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem von der Versicherung gedeckten Schaden. Selbstbeteiligungen können geeignet sein, das moralische Risiko (Moral Hazard) einer Überinanspruchnahme von Versicherungen zu reduzieren.
Formen der Selbstbeteiligung: Absolute oder prozentuale Eigenbehalte der Versicherungsnehmer.
Anders: Selbstversicherung.
2. Selbstbeteiligung in den Sozialversicherungen: Lohnersatzquote.
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