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Pooling-of-Interests-Methode
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1. Begriff: Interessenzusammenführungsmethode, Merger Accounting; Methode der Kapitalkonsolidierung von Unternehmenszusammenschlüssen im Konzernabschluss.
2. Ausgestaltung: Nach der Pooling-of-Interests-Methode wird der Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen bilanziellen Eigenkaptal des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender aktivischer (passivischer) Unterschiedsbetrag ist mit den Konzernrücklagen zu verrechnen. Stille Reserven (stille Lasten) und ggf. ein Goodwill werden nicht aufgedeckt, so dass hier eine Buchwertfortführung stattfindet. In den Folgejahren ergeben sich keinerlei Ergebnisbelastungen aufgrund von Goodwill-Abschreibungen oder Abschreibungen auf stille Reserven, so dass sie international in die Kritik geraten ist.
3. Anwendung: Als Folge hat das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) die Methode im Jahr 2001 gegen den Widerstand aus der Unternehmenspraxis abgeschafft. Auch das International Accounting Standards Board (IASB) hat sich mit IFRS 3 zu einer Abschaffung dieses Verfahrens entschlossen. In Deutschland wurde sie mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009 ebenfalls verboten.
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