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Strukturkrisenkartell
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kartell, das im Fall eines auf einer nachhaltigen Änderung der Nachfrage beruhenden Absatzrückgangs (Strukturkrise) zur Kapazitätsanpassung errichtet wird. Nach Wegfall der früheren Legalisierungsmöglichkeit (ehemals Erlaubniskartell nach § 6 GWB a.F.) ist eine mögliche Ausnahme vom Verbot des § 1 GWB und Art. 101 I AEUV im Einzelfall anhand des § 2 GWB und Art. 101 III AEUV zu beurteilen. Grundsätzlich kann Strukturkrisen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht jedoch nur noch mittels wettbewerbskonformer Kooperationen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung begegnet werden.
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