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Profiling

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Potenzialanalyse; 1. Begriff: Analyse der relevanten beruflichen und persönlichen Merkmale und Fähigkeiten des Arbeitslosen, um dessen Eignung festzustellen (umfassendes Bewerberprofil erstellen).

    2. Entwicklung: Das Profiling wurde als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik 1998 in das SGB III aufgenommen. Seit dem Jahr 2009 ist es unter dem Begriff Potenzialanalyse zusammen mit der Eingliederungsvereinbarung in § 37 SGB III verankert.

    3. Aktuelle Ausgestaltung: Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung gemeinsam mit dem Ausbildungsuchenden oder dem Arbeitsuchenden die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung festzustellen. Diese Potenzialanalyse erstreckt sich auch auf die Feststellung, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (§ 37 I SGB III). In einer Eingliederungsvereinbarung werden u.a. das Eingliederungsziel, die Häufigkeit und die Form des Nachweises der Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliederung in einer bestimmten Periode sowie die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung festgelegt (§ 37 II SGB III). Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen; sie ist fortzuschreiben, wenn in dem zunächst geltenden Zeitraum, die Ausbildungsstellensuche oder Arbeitsplatzsuche nicht beendet wurde. Sie ist spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslosen und ausbildungsuchenden jungen Menschen spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen (§ 37 III SGB III).

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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