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Prozess
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Recht:
Gerichtliches Verfahren zur Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes; v.a. das Verfahren zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen.
Arten: Zivilprozess; Strafprozess; verwaltungs-, sozial-, arbeits- und finanzgerichtliches Verfahren.
II. Produktions- und Kostentheorie:
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