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Personalverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personaladministration, transaktionale Personalarbeit; Summe aller administrativen/transaktionalen personalbezogenen Maßnahmen und Personalprozesse in einer Organisation. D.h. das Anwenden der Regelungen des geltenden Rechts bzw. der geltenden Rechtslage vom Sozialrecht bis zur Betriebsvereinbarung. Weiterhin das Erledigen aller Formalitäten von der Personaleinstellung bis zur Personalfreisetzung, das Bearbeiten der laufenden Mitarbeiteranträge und Meldebescheinigungen, das Führen der digitalen Personalprozesse (z.B. digitale Personalakte), das Führen der Personalstatistik, das Abwickeln der Lohn- und Gehaltszahlungen. In manchen Organisationen sind die administrativ/transaktionalen Personalprozesse häufig in sog. HR-Service-Centern gebündelt (Personalabteilung). Durch die fortschreitende Digitalisierung wird es einerseits zu einer weiteren Verschlankung und Optimierung von administrationsnahen HR-Leistungen kommen. Durch digitale HR-Prozesse ändert sich aber andererseits auch die Art und Weise, wie administrativ/transaktionale HR-Leistungen erbracht werden. Beispielsweise können Tätigkeiten hin zum Anwender verlagert werden, etwa über sogenannte Employee/Manager Self Services. Einfache Prozesse können sogar komplett automatisiert abgewickelt werden, wie etwa die Zeiterfassung über mobile Zeiterfassung- und Zeitmanagement-Produkte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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