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Tochtergesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Von einer Muttergesellschaft abhängige Kapitalgesellschaft, überwiegend GmbH oder AG, deren Kapital zum großen Teil, meist 100 Prozent, im Besitz der herrschenden Gesellschaft ist.

    Steuerliche Behandlung: Organgesellschaft.

    Vgl. auch Auslandstochtergesellschaft, Mutter-Tochter-Richtlinie.

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