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Revision von Warenlager vom 08.06.2009 - 11:33
Warenlager
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachgesamtheit von Waren (Lager).
Ein Warenlager ist ein offenes Warenlager (§ 56 HGB), wenn es für den Verkehr mit dem Publikum bestimmt ist.
Vgl. auch Wanderlager, Sicherungsübereignung.
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