Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Warenlager vom 22.01.2013 - 11:12
Warenlager
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachgesamtheit von Waren (Lager).
Ein Warenlager ist ein offenes Warenlager (§ 56 HGB), wenn es für den Verkehr mit dem Publikum bestimmt ist.
Vgl. auch Wanderlager, Sicherungsübereignung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon