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Revision von Teilkosten vom 05.06.2009 - 13:12
Teilkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung, v.a.der Kalkulation.Teilkosten sind die im Rahmen einer Teilkostenrechnung den Bezugsgrößen, bes. den Kostenträgern, zugerechneten variablen Kosten bzw. Einzelkosten. Sie sind nur ein Teil der in der Vollkostenrechnung zugerechneten Vollkosten.
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