Vollkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung, v.a. der Kalkulation. Vollkosten sind die einer Einheit eines einzelnen Kostenträgers zugerechneten Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten bzw. variablen Kosten und anteiligen fixen Kosten. Die Addition sämtlicher Vollkosten der Produkteinheiten ergibt als Summe die Gesamtkosten des Unternehmens.
Zur Kritik der Bildung von Vollkosten: Vollkostenrechnung.
Gegensatz: Teilkosten.
Vgl. auch Vollplankostenrechnung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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