Vollplankostenrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Plankostenrechnung (starr oder flexibel) auf der Basis von Vollkosten. Die Vollplankostenrechnung lässt in der Kostenträgerrechnung (Vollkostenkalkulation) die für unternehmerische Entscheidungen relevanten Grenzkosten nicht erkennen, daher ist die Grenzplankostenrechnung eine Systemalternative.
Vgl. auch Vollkostenrechnung.
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Kosten
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