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Revision von Werk vom 06.02.2013 - 11:41
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Produktionsstätte, die als räumlich zusammenhängende Verwaltungseinheit innerhalb eines Unternehmens existiert.
2. Durch das Urheberrecht geschützte persönliche geistige Schöpfung - also Erzeugnis - die Inhalt oder Form oder deren Verbindung etwas Neues und Eigentümliches darstellt (§ 2 UrhG).
Vgl. auch Sammelwerk.
3. Bedeutung im Sinn des Werkvertrages.
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