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Verlust
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Begriff des kaufmännischen Rechnungswesen.
1. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Betrag, der sich als Unterschied zwischen Aufwendungen und Erträgen als Jahresfehlbetrag am Ende (Saldo auf der Habenseite) ergibt.
2. In der Bilanz der Überschuss des Eigenkapitals am Anfang einer Periode über den Eigenkapitalbestand am Ende der Periode nach Abzug von Einlagen und zzgl. Entnahmen.
a) Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindert der Verlust das Eigenkapital unmittelbar, er ist deshalb auf das Kapitalkonto bzw. die Kapitalkonten zu übertragen: Kapitalkonto an Gewinn- und Verlustkonto, oder: Privatkonto an Gewinn- und Verlustkonto, Kapitalkonto an Privatkonto.
b) Bei Kapitalgesellschaften ist der Verlust gesondert auszuweisen, getrennt vom vorjährigen Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag; es sei denn, die Bilanz wird unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Vgl. auch Bilanzgewinn (-verlust) Gewinnausschüttung, Rücklagen.
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