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Teilzahlungsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der die Lieferung einer bestimmten Sache oder die Erbringung einer bestimmten anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat. Bei einemTeilzahlungsgeschäft finden die Vorschriften über verbundene Geschäfte und einige Schutzvorschriften für das Verbraucherdarlehen (finanzierter Abzahlungskauf) entsprechende Anwendung (§ 501 BGB). Daneben gelten bes. Schutznormen (§§ 502-504 BGB), z.B. zur vorzeitigen Abzahlung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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