Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zufall vom 27.08.2009 - 08:26
Zufall
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemeiner Sprachgebrauch: Ein (seltenes) nicht vorauszusehendes Ereignis.
2. Im Rechtssinne: Ein von dem Schuldner i.d.R. nicht zu vertretendes unverschuldetes Ereignis.
Vgl. auch Gefahrübergang, höhere Gewalt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon