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Revision von Zufall vom 01.04.2010 - 10:10
Zufall
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemeiner Sprachgebrauch: Ein (seltenes) nicht vorauszusehendes Ereignis.
2. Im Rechtssinne: Ein von dem Schuldner i.d.R. nicht zu vertretendes unverschuldetes Ereignis.
Vgl. auch Gefahrübergang, höhere Gewalt.
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