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Teilnehmerverzeichnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verzeichnis über die in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre mit Stimmrechten (eigene und fremde). Das Teilnehmerverzeichnis muss vor der Abstimmung zur Einsicht der Anwesenden ausliegen (§ 129 IV 1 AktG).
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