Teilnehmerverzeichnis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verzeichnis über die in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre mit Stimmrechten (eigene und fremde). Das Teilnehmerverzeichnis muss vor der Abstimmung zur Einsicht der Anwesenden ausliegen (§ 129 IV 1 AktG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Teilnehmerverzeichnis
ausgehend