Direkt zum Inhalt

Telefongebühren

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der Buchführung sind Telefongebühren als Kosten auf einem bes. Kostenarten-Konto zu erfassen und bei der Betriebsabrechnung auf die Kostenstelle „Allgemeine Verwaltung” zu übertragen. In kleinen Betrieben meist direkt auf das Sammelkonto „Allgemeine Verwaltungskosten” übernommen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com