Telefongebühren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Buchführung sind Telefongebühren als Kosten auf einem bes. Kostenarten-Konto zu erfassen und bei der Betriebsabrechnung auf die Kostenstelle „Allgemeine Verwaltung” zu übertragen. In kleinen Betrieben meist direkt auf das Sammelkonto „Allgemeine Verwaltungskosten” übernommen.
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