Telefongebühren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Buchführung sind Telefongebühren als Kosten auf einem bes. Kostenarten-Konto zu erfassen und bei der Betriebsabrechnung auf die Kostenstelle „Allgemeine Verwaltung” zu übertragen. In kleinen Betrieben meist direkt auf das Sammelkonto „Allgemeine Verwaltungskosten” übernommen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Buchführungspflicht Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) neutrale Aufwendungen pagatorisch
eingehend
Telefongebühren
ausgehend