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Zurechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Rechnungswesen:

    1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen, Schlüsselungen etc. zu unterscheiden (Anlastung).

    2. I.w.S.: Verrechnung, Aufteilung, Schlüsselung, Zuteilung ohne eindeutig zwingende Begründung.

    Vgl. auch Kostenverteilungsprinzipien.

    II. Steuerrecht:

    Bestimmung der Person des Steuerpflichtigen für bestimmte Wirtschaftsgüter; Regelung in § 39 AO.

    Vgl. auch wirtschaftliches Eigentum.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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