Zitierfähige Version
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 09.11.2017 - 17:52
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 28.09.2011 - 09:58
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
- Revision von Teilkaskoversicherung vom 04.09.2009 - 12:49
Teilkaskoversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Sachversicherung als Teil der Kfz-Kaskoversicherung mit begrenztem Deckungsumfang. Die Teilkaskoversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden bewahren, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entstehen.
2. Versicherte Gefahren: In der Teilkaskoversicherung sind versicherte Gefahren und Schäden: Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. In der Praxis bes. bedeutsam sind Entwendungfälle, Wildschäden sowie Glasbruch.
Vgl. auch Kfz-Kaskoversicherung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon