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Revision von Verschulden vom 27.08.2009 - 08:38
Verschulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rechtssinn ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. Verschulden erscheint in den Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Ein geschütztes Rechtsgut ist auch ohne Verschulden des Verletzers gegen widerrechtliche Eingriffe durch den Unterlassungsanspruch, auch gegen Eingriffe auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs, geschützt.
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