Technische Universitäten (TU)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher Technische Hochschulen (TH); Hochschulen zur Vermittlung von speziell technischen und sonstigen naturwissenschaftlichen Kenntnissen; anders als die Universität nicht auf die Gesamtheit der Wissenschaften ausgerichtet. Verbindung von Forschung und Lehre durch Institute und die Professoren.
Fakultäten/Fachbereiche: Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mathematik, Architektur, Bergbau, Chemie u.a.
Aufnahmevoraussetzung: Reifeprüfung, meist auch praktische Tätigkeit.
Abschluss des Studiums je nach Ausbildungszweig durch Master- oder Diplomprüfung; anschließend Möglichkeit zur Promotion zum Dr.-Ing.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.