Zitierfähige Version
- Revision von Umwelterklärung vom 14.02.2018 - 17:32
- Revision von Umwelterklärung vom 13.02.2018 - 16:59
- Revision von Umwelterklärung vom 12.06.2013 - 16:56
- Revision von Umwelterklärung vom 30.01.2013 - 17:30
- Revision von Umwelterklärung vom 16.12.2010 - 08:43
- Revision von Umwelterklärung vom 29.07.2010 - 14:02
- Revision von Umwelterklärung vom 23.03.2010 - 10:44
- Revision von Umwelterklärung vom 12.02.2010 - 08:57
- Revision von Umwelterklärung vom 23.11.2009 - 15:28
Umwelterklärung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
EMAS-VO-Umwelterklärung: Beim Aufbau eines Umweltmanagements nach EG-Öko-Audit-Verordnung (Öko-Audit) münden alle Schritte in eine für die Öffentlichkeit zu verfassende Umwelterklärung, die von einem externen Gutachter validiert wird.
Inhalt (EMAS II, Anhang 3, 3.2. Umwelterklärung):
1. klare und eindeutige Beschreibung der Organisation und Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft;
2. die Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation;
3. Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
4. Beschreibung der Umweltzielsetzung;
5. Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung (z.B. Emissionen, Abfallaufkommen, Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser);
5. sonstige Faktoren der Umweltleistung;
6. Name und Zulassungsnummer.
Vgl. auch Umweltberichterstattung, Nachhaltigkeitsbericht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon