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Umwelterklärung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    EMAS-VO-Umwelterklärung: Beim Aufbau eines Umweltmanagements nach EG-Öko-Audit-Verordnung (Ökoaudit) münden alle Schritte in eine für die Öffentlichkeit zu verfassende Umwelterklärung, die von einem externen Gutachter validiert wird.

    Inhalt (EMAS II, Anhang 3, 3.2. Umwelterklärung):

    1. klare und eindeutige Beschreibung der Organisation und Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft;

    2. die Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation;

    3. Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;

    4. Beschreibung der Umweltzielsetzung;

    5. Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung (z.B. Emissionen, Abfallaufkommen, Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser);

    5. sonstige Faktoren der Umweltleistung;

    6. Name und Zulassungsnummer.

    Vgl. auch Umweltberichterstattung, Nachhaltigkeitsbericht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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