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elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Abk. ELStAM, §39e EStG; seit dem 1.1.2013 ist der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt worden. Dabei werden die bisherigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beibehalten. Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen. Die früher für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständigen Behörden liefern die weiteren benötigten Daten. Dies alles ist durch die Steueridentifikationsnummer (IdNr) möglich geworden.

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