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Nachholfaktor
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Der Nachholfaktor ist ein nachträglich beschlossener Bestandteil der Rentenanpassungsformel und soll bewirken, dass vor einer künftigen Rentensteigerung zunächst berücksichtigt wird, ob in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesene, aber unterbliebene Rentenkürzungen nachträgliche Würdigung finden. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Rentenwert im Jahre 2006 unverändert geblieben ist, obwohl eigentlich eine Rücknahme hätten erfolgen müssen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Nachholfaktor ausgesetzt, im Jahre 2010 wurde eine Rentenkürzung durch durch die Rentengarantie der Bundesregierung vermieden. Erstmals 2011 kann der Nachholfaktor berücksichtigt werden.
Vgl. auch Niveausicherungsklausel.
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