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Verbraucherkreditrichtlinie
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Verbraucherkreditrichtlinie 2010 vom 11.6.2010.
Das Regelwerk soll die Kreditvergabe an Verbraucher transparenter machen. Dementsprechend wurden strengere Vorschriften für die Kredit-Werbung eingeführt. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass die Kreditinstitute ihre potenziellen Kunden bereits vor Abschluss eines Ratenkredites besser informieren müssen, ein realistisches Rechenbeispiel ist jetzt Pflicht. Für die vorvertraglichen Informationspflichten wurden Mustervordrucke eingeführt. Abschließend geregelt wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung, präzisiert das Widerrufsrecht.
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