Zitierfähige Version
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 14.02.2018 - 17:41
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 03.07.2017 - 15:59
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 06.06.2013 - 09:32
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 04.08.2010 - 14:59
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 28.06.2010 - 15:47
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 25.03.2010 - 08:15
- Revision von Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern vom 04.09.2009 - 13:26
Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Mit der Neufassung des § 247 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist künftig die Verpflichtung zum gesonderten Ausweis aktiv abgegrenzter Steuern vorgesehen. Die Gesetzesbegründung sieht eine Einstufung des Postens als Sonderposten eigener Art vor. Eine Klassifizierung als Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern kommt nicht mehr in Frage.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon