Direkt zum Inhalt

Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Resultieren aus zeitlichen Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gemäß § 274 HGB künftige, wahrscheinliche Steuerentlastungen gegenüber dem Fiskus, dann können die Steuereffekte aus diesen Differenzen auf der Aktivseite der Bilanz als aktive latente Steuern (§ 266 II D) angesetzt werden. Dieses Wahlrecht ist explizit geregelt für den  Einzelabschluss von Kapitalgesellschaften, aber auch durch Nicht-Kapitalgesellschaften anwendbar. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Ermittlung ebenfalls berücksichtigungsfähig (siehe § 274 I S. 4 HGB) vgl. latente Steuern.

    Aus Konsolidierungsvorgängen im Rahmen der Konzernabschlusserstellung resultierende aktive latente Steuerbeträge sind zwingend zu aktivieren (§ 306 HGB, Aktivierungsgebot), vgl. Konzernabschluss.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com