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Abnutzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Abnutzung im Sinn des wirtschaftlichen Werteverzehrs: Abschreibung.

    2. Steuerliche Berücksichtigung: führt zu Absetzung für Abnutzung (AfA).

    3. Versicherungswirtschaft: Abnutzung wird insofern berücksichtigt, als i.d.R. (sofern nichts anderes vereinbart) der Zeitwert entschädigt wird durch Abzug „neu für alt”.

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