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Revision von Abnutzung vom 24.08.2017 - 15:42
Abnutzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Abnutzung im Sinn des wirtschaftlichen Werteverzehrs: Abschreibung.
2. Steuerliche Berücksichtigung: führt zu Absetzung für Abnutzung (AfA).
3. Versicherungswirtschaft: Abnutzung wird insofern berücksichtigt, als i.d.R. (sofern nichts anderes vereinbart) der Zeitwert entschädigt wird durch Abzug „neu für alt”.
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