Abnutzung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Abnutzung im Sinn des wirtschaftlichen Werteverzehrs: Abschreibung.
2. Steuerliche Berücksichtigung: führt zu Absetzung für Abnutzung (AfA).
3. Versicherungswirtschaft: Abnutzung wird insofern berücksichtigt, als i.d.R. (sofern nichts anderes vereinbart) der Zeitwert entschädigt wird durch Abzug „neu für alt”.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Aktiengesellschaft (AG) Bilanzierung von Software Doppelte Buchhaltung Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kapital Kommanditgesellschaft (KG) Kosten Nachhaltigkeit Nichtigkeit Niederstwertprinzip Personengesellschaft Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen offene Handelsgesellschaft (OHG) sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Abnutzung
ausgehend