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Abrechnungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    planmäßiger und periodischer Ausgleich von gegenseitigen Forderungen der Kreditinstitute durch multilaterale Aufrechnung (Skontration) und Regulierung der verbleibenden Nettobeträge (Salden) durch bargeldlose Zahlung oder Konto-Verrechnung. Der Abrechnungsverkehr bei den Abrechnungsstellen der Bundesbank ist aufgrund der Automatisierung des Zahlungsverkehrs inzwischen eingestellt.

    Vgl. auch belegloser Scheckeinzug (BSE), elektronischer Zahlungsverkehr/Lastschrift (EZL), elektronischer Zahlungsverkehr/Überweisung (EZÜ), imagebasierter Scheckeinzug (ISE).

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