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Revision von Absatzgemeinkosten vom 06.10.2009 - 08:35

Absatzgemeinkosten

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    1. Begriff: a) I.w.S.: Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen nicht direkt zurechnen lassen.

    b) I.e.S.: Kosten, die nicht für einen einzelnen Absatz-(Verkaufs-)vorgang direkt erfassbar sind (Vertriebsgemeinkosten).

    Beispiele: Werbekosten, Kosten der Verkaufsorganisation.

    2. Merkmale: Absatzgemeinkosten werden in der Praxis zunehmend genauer erfasst und Produkten, Kunden und anderen marktbezogenen Größen zugeordnet. Instrument hierfür ist häufig die Prozesskostenrechnung.

    Gegensatz: Absatzeinzelkosten.

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