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Revision von Absatzwegepolitik vom 17.09.2009 - 13:18

Absatzwegepolitik

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    Festlegung des Absatzweges.

    1. Entscheidung über die Zahl der Glieder einer Absatzkette: Ein Hersteller liefert an den Absatzmittler, dieser dann an die Konsumenten (indirekter Vertrieb); ein Hersteller liefert direkt an die Endverbraucher (direkter Vertrieb).

    2. Entscheidung über die Kriterien, unter denen ein Marktpartner beliefert wird (ubiquitärer, selektiver, segmentierender Absatz).

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