Absatzwegepolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Festlegung des Absatzweges.
1. Entscheidung über die Zahl der Glieder einer Absatzkette: ein Hersteller liefert an den Absatzmittler, dieser dann an die Konsumenten (indirekter Vertrieb); ein Hersteller liefert direkt an die Endverbraucher (direkter Vertrieb).
2. Entscheidung über die Kriterien, unter denen ein Marktpartner beliefert wird (ubiquitärer, selektiver, segmentierender Absatz).
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