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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Preise
    2. Arbeitslohn

    Preise

    Minderung der in der Faktura (Rechnung) ausgewiesenen und buchhalterisch belasteten Preise, z.B. Kunden- Skonto, Rabatt, Nachlass u.Ä.

    Zu buchen auf den Warenein- oder -verkaufskonten bzw. deren Unterkonten. Warenrücksendungen an Lieferer werden im Wareneinkaufskonto im Haben, die der Kunden auf dem Warenverkaufskonto im Soll gebucht.

    Arbeitslohn

    Lohnabzüge: Minderung des Bruttoarbeitsentgelts.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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