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Revision von Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen vom 19.02.2018 - 15:27
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- Revision von Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen vom 21.11.2017 - 11:04
- Revision von Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen vom 03.08.2010 - 08:31
- Revision von Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen vom 08.06.2009 - 13:56
Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei vollständiger Konkurrenz im In- und Ausland und vollständigem Wettbewerb um die Importlizenzen (z.B. Versteigerung) führen eine Importquote und ein Zoll zu derselben Preis-Mengen-Konstellation, vorausgesetzt die Quote wird auf jener Importmenge festgelegt, zu der auch der Zollsatz führt.
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